Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsatz

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Johannsen Sicherheits- und Informationstechnik (nachfolgend JSI) und mit dessen Kunden abgeschlossenen Verträge.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn JSI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Sonderbedingungen gelten entsprechend.

Beratung und Angebot

Beratungen und sonstige Auskünfte sind grundsätzlich unverbindlich. Das Angebot von JSI richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit.

Vertragsabschluss und Lieferung

Aufträge werden ausschließlich mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens JSI.

Aufträge die Online erteilt werden, z.B. über ein Kontaktformular oder E-Mail, sind ausdrücklich und ohne Unterschrift bindend. Letzteres gilt auch für mündlich erteilte Aufträge mittels Fernsprecher.

Die genannten Liefertermine oder Lieferzeiträume sind ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Fixtermine. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten und beidseitig zu bestätigen. Werden Liefertermine genannt, so sind diese grundsätzlich nur als erste Orientierung zu werten.

Bei Änderungen des Auftrages durch den Kunden oder sonstigen durch den Kunden verursachten Verzögerungen hat JSI ein Recht auf Vergütung, die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Diese Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und sofern erforderlich Liefertermine neu disponiert. JSI behält seinen Vergütungsanspruch für bereits begonnenen Arbeiten.

Konstruktionsänderungen oder Änderungen des Vertragsgegenstandes, insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung, z.B. aus technischen Gründen, bleiben JSI vorbehalten, soweit der Vertragsgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Derartige Veränderungen werden dem Kunden mitgeteilt.

Hat der Kunde JSI keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Umsetzung der angebotenen Leistungen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Auffassung, sowie der technischen Umsetzung ausgeschlossen.

Zahlung und Rechnung

Für die Installation und Erbringung sämtlicher Arbeiten oder Dienstleitungen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet.

Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, usw.), Materialkosten oder andere Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind, werden dem Kunden durch JSI gesondert berechnet.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen spätestens am 15. Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nicht nachkommt. JSI kann bei Zahlungsverzug einen Verzugszins in Höhe von bis zu 15 Prozent des ursprünglich veranschlagten Rechnungsbetrages gelten machen. Es steht JSI frei die Höhe des Verzugszinses individuell auf die gegebenen Umstände hin anzupassen.

Der Kunde kann gegen Forderungen von JSI nur in dessen Zustimmung und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

Eigentumsvorbehalt

JSI behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden beglichen sind. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, so hat JSI zu jederzeit und ohne Nachfristsetzung das Recht den Zugriff, die Nutzung oder Veröffentlichung der erbrachten Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zu untersagen ggf. zu sperren.

Alle erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren, dürfen bis zur deren vollständigen Bezahlung, Dritten weder ausgehändigt noch überlassen werden. Die durch Überlassung oder Vermietung erzielen Gewinne oder Einnahmen, sind bei Zahlungsverzug an JSI vollständig und pfändungsfrei abzutreten.

Haftung

JSI haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit, über die vom Kunden vorgegebenen Sachaussagen zu seinen Produkten, seinen Leistungen oder seiner Unternehmung. Mit der Freigabe und Abnahme der Leistung, übernimmt der Kunde die Verantwortung für Richtigkeit und Rechtmäßigkeit. JSI ist nicht verpflichtet die erbrachten Leistungen auf ihre Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit oder die Einsatzbedingungen beim Kunden zu prüfen.

JSI schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von JSI.

Ein Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten kann nur gegenüber JSI gelten gemacht werden, wenn ein eindeutiger Montage- oder Projektierungsmangel und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, höchstens den Auftragswert, begrenzt.

Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 und 2 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Der Kunde trägt die Beweislast und hat den konkreten Schaden nachvollziehbar nachzuweisen.

Leistungsstörung und Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die JSI nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar oder ein vereinbarter Pauschalpreis entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält JSI auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass JSI kein Schaden entstanden ist.

Bei Vorsatz, einfacher Fahrlässigkeit oder Verweigerung der Abnahme durch den Kunden, kann JSI Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden gelten machen. Ein Verzugszins wird gemäß dieser AGB geltend gemacht.

Sonderbedingungen: Schlüsselnotdienst

Die gegenständliche Tür und das Schloss sollen ohne Beschädigung geöffnet werden (Türöffnung). Ist eine Türöffnung voraussichtlich nicht ohne Beschädigung der Tür bzw. des Türrahmens oder nicht ohne Beschädigung oder Zerstörung des Türschlosses möglich, so wird die weitere Ausführung der Türöffnung von Ihrem gesonderten Einverständnis abhängig gemacht. Hier kann es zu einem Material- und Arbeitsaufwand kommen (siehe Preisliste).

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB (oder Sonderbedingungen) nichtig bzw. unwirksam sein oder nichtig bzw. unwirksam werden, so tritt an dessen Stelle eine gültige Bestimmung, welche unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise und redlicherweise vereinbart worden wäre. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung werden die Vertragsparteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck, welche unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise bzw. redlicherweise vereinbart worden wäre, am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von JSI.

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Geschäftssitz von JSI als Gerichtsstand vereinbart.

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von JSI als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 01.12.2021